Vereinsauschluss wegen Verstoß gegen unsere Zuchtordnung

Der Schweißhundeverein Deutschland e.V. bekennt sich zur kontrollierten Leistungszucht, wie sie unsere Zuchtordnung vorsieht und an welche sich unsere Züchter gebunden fühlen.

Wer Mitglied in unserem Verein ist und gerne mit seiner Schweißhündin züchten möchte, benötigt neben der Zuchtzulassung (mind. erfolgreich abgelegte Vorprüfung, HD-Untersuchung) und dem Zwingereintrag (nach vorheriger Zwingerabnahme) eine Zuchtgenehmigung (inkl. Deckrüdenzuweisung) durch unsere Zuchwartin. Für Deckrüden gilt mit Ausnahme des Zwingeschutzes Selbiges. Nähere Auskünfte dazu erteilt gern unsere Geschäftsstelle bzw. die Zuchtwartin selbst.

Von Hundeführern, die sich nicht an diese Regularien halten wollen distanzieren wir uns ausdrücklich! Dies werten wir als groben Verstoß gegen unsere Prinzipien und führt gem. §9 Abs. 3a unserer Satzung zum Ausschluss aus dem SHVD.

So wurde in der Vorstandsitzung vom 13.05.2025 einstimmig ein Mitglied ausgeschlossen, welches mit seiner Hündin keine der vorgenannten Vorraussetzung erfüllt, aber dennoch einen Wurf mit selbiger geplant und durchgeführt hat.

Wir empfehlen allen Welpeninteressierten sich auschließlich an Züchter zu wenden, die kontrollierte Leistungszucht betreiben. Gern können sie sich an unsere Welpenvermittlung wenden.